Zur Einhaltung kundenspezifischer oder gesetzlicher Vorschriften müssen beim trowalisieren grundsätzlich Schallschutz- bzw. Personenschutzmaßnhmen getroffen werden.
Zur Schalldämmung einzelner Maschinen mittels fest installiertem Deckel oder klappbarem Schallschutzdeckel für Automatikbetrieb.
Zur Schalldämmung einzelner trowal Maschinen, bzw. kompletter Gleitschleif-Anlagen mittels umfassender Einhausung.
In der Regel sind komplexe Gleitschleif- Anlagen von einem Schutzzaun umgeben der vor beweglichen Maschinenkomponenten schützt.

